PRIVATPERSONEN                                               GRENZGÄNGER                                                               REntNER / PENSIONÄRE

PRIVATPERSONEN

Besprechen und diskutieren Sie alle Themen zu Steuern mit uns als Fachleute. Wir übernehmen die steuerlichen Unannehmlichkeiten des täglichen Lebens gerne für Sie und helfen Ihnen mit unserer professionellen Software weiter.

Wir verstehen Steuerberatung als Vertrauenssache. Überzeugen Sie sich in einem persönlichen Beratungsgespräch von unserer Kompetenz und unserem Willen, für Ihre steuerlichen Fragen die optimale Lösung zu finden.


GRENZGÄNGER

Steuererklärung für Grenzgänger

mit Wohnsitz in Deutschland und Beschäftigungsort in der
Schweiz oder in Frankreich; Erstellung der Anlage N-GRE
bei der Einkommensteuererklärung

Steuererklärung für Schweizer Bürger

mit vermieteten Immobilien in Deutschland

Auszahlungen aus Schweizer Pensionskassen

Besteuerung dieser Auszahlungen aus Schweizer Pensionskassen –
Optimierung und Vergleichsberechnungen. Einmalauszahlung oder monatliche Pensionsleistungen.

Spezialregelungen
für leitende Angestellte im grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnis zur Schweiz

60-Tage-Regelung-Optimierung / Verlagerung der Besteuerung

von Arbeitnehmereinkünften von Deutschland in die Schweiz / Ansatz der Dienstreisetage als Nichtrückkehrtage (ein- oder mehrtägige Dienstreisen im Tätigkeitsstaat, Wohnsitzstaat, Drittstaat) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung und/oder der Deutsch-Schweizerischen Konsultationsvereinbarungsverordnung.

  

Rentner / Pensionäre

Ein Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung 2021 verpflichtet, wenn er mit seinem Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Im Jahre 2021 beträgt der Grundfreibetrag 9.744 Euro für Ledige und 19.488 Euro für Verheiratete.

Zu den steuerpflichtigen Einkünften von Rentnern, die anzugeben sind, zählen die private und gesetzliche Rente (Anlage R), aber auch Miet- und Kapitaleinnahmen (Anlage V und Anlage KAP) und vieles mehr.

Nicht jeder Euro der gesetzlichen Rente gehört zu den steuerpflichtigen Einkünften eines Rentners. Das heißt: Wer eine gesetzliche Rente von monatlich 1.500 Euro erhält, muss nicht die ganze jährliche Summe von 18.000 Euro versteuern. Wie hoch die steuerpflichtige Rente tatsächlich ist, richtet sich nach dem Jahr, in dem der Arbeitnehmer in Rente gegangen ist. Der Besteuerungsanteil beträgt für alle Rentner des Jahres 2004 und für diejenigen, die im Jahre 2005 neu in Rente gingen, unabhängig vom Alter 50 % des Rentenbetrages. Wer im Jahre 2006 in Rente ging, musste 52 % des Rentenbetrages versteuern. Bei Renteneintritt im Jahre 2020 beträgt der Besteuerungsanteil 80 %, bei Renteneintritt im Jahre 2021 sind es 81 % und im Jahr 2022 82%.

Mit dem Besteuerungsanteil wird die Rente nur im Jahr des Renten-beginns und im zweiten Rentenbezugsjahr besteuert. Der Restbetrag im zweiten Jahr ist der persönliche Rentenfreibetrag, der dann zeitlebens unverändert steuerfrei bleibt. Ab dem dritten Jahr ist die Rente in voller Höhe nach Abzug des persönlichen Rentenfreibetrages und des Werbungskosten-Pauschbetrages von 102 Euro steuerpflichtig. Der stets gleich bleibende Rentenfreibetrag führt dazu, dass Rentenerhöhungen ab dem dritten Rentenbezugsjahr in vollem Umfang steuerpflichtig werden.

WAS LEISTEN WIR FÜR SIE?

Das hängt von Ihren Bedürfnissen ab!
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