AKTUELLES

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf für eine befristete Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin um 14,04 Cent je Liter eingebracht. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer soll sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter ergeben.

Das VG Hamburg hat dem EuGH Fragen zur Auslegung des Befristeten Rahmens bei den Corona-Überbrückungshilfen vorgelegt. Im Kern geht es hierbei um die Frage: Mussten Unternehmen für Corona-Überbrückungshilfen einen Liquiditätsengpass nachweisen? Der Beschluss widerspricht der NRW-Linie und betrifft alle offenen Verfahren.

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils durch eine Kapitalgesellschaft unterliegt bei dieser grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Dies gilt auch bei der Veräußerung des Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, deren sachliche Gewerbesteuerpflicht noch nicht begonnen hat.

Der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG kann auch infolge einer Änderung der Rechtslage, zum Beispiel aufgrund des Inkrafttretens eines neuen DBA, eintreten. Die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG tritt in der letzten juristischen Sekunde ein, bevor der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts wirksam wird (entgegen BMF-Schreiben v. 26.10.2018, BStBl I 2018, 1104).

























