AKTUELLES

Eine angepasste Gesetzeslage, weiterhin eine Reihe von Unsicherheiten und ein diffuses politisches Klima: All das lädt Kanzleien nicht unbedingt ein, sich des Geschäftsfelds "Nachhaltigkeitsberatung" anzunehmen. Ein Wirtschaftsprüfer, der das schon länger tut, ist Larsen Lüngen. Der WP, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht und außerdem Sustainability Auditor (IDW) und Testamentsvollstrecker (AGT) arbeitet als Geschäftsführer bei der Dr. Stallmeyer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Afileon Gruppe) in Mönchengladbach und berät bereits seit mehr als drei Jahren zum Thema.

Bei den Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen zeigt sich derzeit ein besorgniserregender Trend: Bewilligungsstellen, allen voran die NBank in Niedersachsen, stellen nachträglich Unternehmensverbünde fest – auch in Fällen, in denen dies bei der ursprünglichen Antragstellung nicht thematisiert wurde.

Elektronische Daten, die nicht automatisch zur Papierakte/elektronischen Akte gelangen, sondern lediglich auf Datenspeichern der Finanzbehörde zum Abruf bereitliegen, sind nicht schon deshalb bekannt im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, weil sie mit der Steuernummer des Steuerpflichtigen verknüpft sind.