AKTUELLES

Der BFH hat entschieden, dass eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, keine berufsbildende Einrichtung im Sinne der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 13 GewStG ist.
Infolge eines BFH-Urteils wurde eine Konsultationsvereinbarung zu Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz getroffen, die nun bis zum 31.12.2027 anwendbar bleibt.
Ein aktualisiertes FAQ auf der Seite des BMF informiert zum "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" (kurz: Kassengesetz).
Das FG Münster hat Aussetzung der Vollziehung (AdV) für ein Einspruchsverfahren gewährt, weil das Finanzamt unvollständige Akten in Bezug auf eine durchgeführte Steuerfahndungsprüfung vorgelegt hatte. 
Das FG Münster hat entschieden, dass die Einräumung eines Altenteils im Zuge einer Hofübergabe keine Schenkung an den Ehegatten darstellt, wenn dieser nicht tatsächlich und rechtlich frei über die jeweils erlangte Gesamtgläubigerstellung verfügen kann.
Die Finanzverwaltung gibt in einem Schreiben allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung.
Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG.
Das BMF hat ein weiteres Schreiben zur obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 veröffentlicht. Darin werden Änderungen und Ergänzungen an dem BMF-Schreiben v. 15.10.2024 vorgenommen und umfassende Änderungen im UStAE umgesetzt.
Der BFH hat die Grundsätze für die steuerliche Behandlung der Vermietung von Ferienwohnungen weiter konkretisiert.
Am 16.10.2025 hat der BFH sieben sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Eine angepasste Gesetzeslage, weiterhin eine Reihe von Unsicherheiten und ein diffuses politisches Klima: All das lädt Kanzleien nicht unbedingt ein, sich des Geschäftsfelds "Nachhaltigkeitsberatung" anzunehmen. Ein Wirtschaftsprüfer, der das schon länger tut, ist Larsen Lüngen. Der WP, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht und außerdem Sustainability Auditor (IDW) und Testamentsvollstrecker (AGT) arbeitet als Geschäftsführer bei der Dr. Stallmeyer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Afileon Gruppe) in Mönchengladbach und berät bereits seit mehr als drei Jahren zum Thema.
Der DStV hat seine Stellungnahme zu den geplanten Omnibusvorschriften für den Digitalbereich eingereicht. Ein zentrales Element des Gesetzespakets ist die Einführung einer EU-Brieftasche für Unternehmen.
Der Petitionsausschuss hält die in einer Petition erhobene Forderung, den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge zeitnah auf 3.500 EUR zu erhöhen, für bedenkenswert. 
Das Bundeskabinett hat am 15.10.2025 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen.
Das Bundeskabinett hat am 15.10.2025 den Regierungsentwurf für das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen, mit dem die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035 verlängert werden soll.
Bei den Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen zeigt sich derzeit ein besorgniserregender Trend: Bewilligungsstellen, allen voran die NBank in Niedersachsen, stellen nachträglich Unternehmensverbünde fest – auch in Fällen, in denen dies bei der ursprünglichen Antragstellung nicht thematisiert wurde.
Das FG Düsseldorf hat zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt und anschließender Weiterveräußerung nach Ablösung des Nießbrauchs entschieden.
In einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der DAC 8 ging es insbesondere um die Besteuerung von Kryptowerten.
Der Rat der EU hat am 10.10.2025 die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ohne Änderungen bestätigt.
Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Der DStV hat die Änderungen zusammengefasst und zeigt, worauf geachtet werden sollte.
Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG.
Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei.
Die Finanzverwaltung hat den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2026 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel bekannt gegeben.
Elektronische Daten, die nicht automatisch zur Papierakte/elektronischen Akte gelangen, sondern lediglich auf Datenspeichern der Finanzbehörde zum Abruf bereitliegen, sind nicht schon deshalb bekannt im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, weil sie mit der Steuernummer des Steuerpflichtigen verknüpft sind.
Wird ein Einspruch per E-Mail eingelegt, so ist das Unterlassen der Anforderung einer Empfangs- oder Lesebestätigung ohne Einfluss auf das Verschulden der Fristversäumnis im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags.
Die Regelung des § 35c EStG dient der Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Diese erfolgt über einen progressionsunabhängigen Steuerabzug. Zu Einzelfragen hat die Finanzverwaltung kürzlich in einem neuen BMF-Schreiben Stellung genommen.
Ein Team der Universitäten Paderborn und LMU München hat ein innovatives, auf Umfragen basiertes Maß zur Analyse der Komplexität von Ertragsteuern in einer Vielzahl von Ländern entwickelt: den "Tax Complexity Index".
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) veröffentlicht.
Ein Steuerbescheid ist aufzuheben oder zu ändern soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten i. S. d. § 93c AO bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden.
Am 9.10.2025 hat der BFH zwei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.