Digitalisierung

Steuerberater sollten sich künftig als Digitalisierungsberater verstehen. 

Nicht nur, weil technologischer Fortschritt sowie die gesetzlichen Vorgaben an ihre Mandanten mehr digitale Kompetenzen fordern, sondern auch, weil die Digitalisierungsberatung in Corona Zeiten fortschreitet.

Menschen neigen dazu, die kurzfristigen Auswirkungen von Technologie zu überschätzen, die langfristigen Auswirkungen aber zu unterschätzen

Im Jahr 2020 können Algorithmen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz nahezu eigenständig die Finanzbuchhaltung übernehmen.  

Nun neigt sich das Jahr 2020 langsam seinem Ende und ein Blick in die Steuerkanzleien Deutschlands zeigt: Noch ist die Finanzbuchhaltung nicht vollständig digitalisiert. Nicht viel hat sich im Vergleich zu 2018 verändert, zumindest nicht so viel, wie ursprünglich prognostiziert wurde. 

Bedeutet das, dass wir auch die kommenden Jahre keine großen Sprünge in der Lohn- und Finanzbuchhaltung, in der Jahresabschlussherstellung, bis hin zur Steuerberatung machen werden?  

Diese Frage mit Ja zu beantworten wäre falsch. Auf langfristige Sicht sollten die technologischen Möglichkeiten in diesen Bereichen nicht unterschätzt werden. Amaras Gesetz, benannt nach dem bereits verstorbenen Futuristen Roy Amara, besagt, dass Menschen dazu neigen, die kurzfristigen Auswirkungen von Technologie zu überschätzen, die langfristigen Auswirkungen aber zu unterschätzen. 

Der technologische Fortschritt schreitet voran 

Und die digitale Transformation ist noch lange nicht abgeschlossen. Lange hat man erforscht wie es wäre, wenn ein Computer nicht nur zwei Zustände, entweder eine [0] oder eine [1], annehmen, sondern anstatt mit „Bits“ mit sogenannten „Quanten-Bits“ (Qubits), arbeiten könnte. Während klassische Computer riesige Datenmengen, zum Beispiel Belegbilder, verarbeiten müssen, um zahllose Kombinationen zu bewerten, können Quantencomputer mit nur wenigen Qubits schwerzugängliche Eigenschaften berechnen. 

Eine  neue Studie der Fraunhofer-Allianz Big Data und Künstliche Intelligenz zeigt, dass dies nicht mehr nur eine bloße Theorie ist: 

„Logistik und Finanzwesen werden von Quantenalgorithmen profitieren, die es erlauben, sehr aufwändige Optimierungsprobleme zu lösen. […] Es ist bereits jetzt abzusehen, dass auf Quantentechnologien basierende Verfahren des Maschinellen Lernens und der Künstlichen Intelligenz zu Fortschritten bei der Lösung von Optimierungsproblemen und Gleichungssystemen, Simulationen und Kryptografie führen werden.“

Bereits nächstes Jahr will die Fraunhofer-Gesellschaft in Zusammenarbeit mit IBM einen Quantencomputer mit ebendiesem Bezug auf Quantum Machine Learning und Künstliche Intelligenz im baden-württembergischen Ehingen in Betrieb nehmen. Als ersten Quantencomputer dieser Art in Europa.  

Gesetzliche Vorgaben zwingen Unternehmen in die Digitalisierung 

Doch ohne Daten werden die Algorithmen auch künftig nicht arbeiten können. Der Staat macht es vor: Ab dem 27. November 2020 sind Lieferanten, die als Auftragnehmer für den Bund und seine Behörden tätig sind, bis auf wenige Ausnahmen, zum Versand elektronischer Rechnungen (im Format der „XRechnung“) verpflichtet.

Durch den technologischen Fortschritt als auch durch die gesetzlichen Vorgaben ist die Steuerberatungsbranche künftig also insbesondere in der Begleitung von Digitalisierungsprozessen bei den Mandanten gefordert.  

Ohne Daten geht nichts 

Die Vereinbarten Tätigkeiten verdrängen langsam, aber stetig die Steuerberatenden Tätigkeiten. 

Es wäre falsch zu denken, dass die Vereinbarten Tätigkeiten überwiegend keine Digitalisierungsberatungen darstellen, da es sich beispielweise um Finanzierungsberatung, Vermögensberatung oder Betriebswirtschaftliche Beratung handelt. Denn künftig werden diese Beratungen datengetrieben sein. Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz werden an den Punkt kommen, an dem Aufgaben von einem (Quanten-) Computer übernommen werden können.  

Aber wir als Steuerberater haben ein nicht zu unterschätzendes Potenzial : Die Daten der Mandanten.  

Schon jetzt übernehmen wir die Daten aus verschiedensten Fremdsystemen, wie elektronischen Registrierkassen, Online- und Buchhaltungsplattformen. Die Mandanten liefern die Daten – und wir können diese  Weise auswerten und verarbeiten. 

Hierfür erfordert es passende IT-Prozesse zwischen den Mandaten und der Kanzlei, sowie geschultes Personal.  

Aber auch wir verstehn uns als Digitalisierungsberater*innen.  Die Welt dreht sich.